Rund um CZV

Am 1. September 2009 trat die ChauffeurenZulassungsVerordnung (CZV) in Kraft. Dazu nachfolgend das Wichtigste im Zusammenhang mit dem Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 …

Der Fähigkeitsausweis

Der Fähigkeitsausweis – auch «Ausweis 95» und im Ausland Fahrerqualifizierungsnachweis genannt – wird als separate Karte in Ergänzung zum Führerausweis ausgestellt. Er kann ab September 2009 bestellt werden. Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig. Um erneut einen Fähigkeitsausweis zu erhalten, müssen 5 Weiterbildungstage nachgewiesen werden.

Wer braucht den Fähigkeitsausweis?
Zusätzlich zum Führerausweis benötigen Bus- und Carfahrer/innen (Kategorie D/D1) den Fähigkeitsausweis für den Personentransport sowie Lastwagenfahrer/innen (Kategorie C/C1) den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.

Welches sind die Ausnahmen?
Keinen Fähigkeitsausweis braucht es
•  für private Fahrten,
•  für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
•  für Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz,
•  für Probe- oder Überführungsfahrten,
•  in Notfällen oder für Rettungsmassnahmen,
•  für Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten,
•  zum Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchs-
   tens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt,
•  im werkinternen Verkehr.

Ab wann braucht es den Fähigkeitsausweis?
Auf Grund der Kategorie des Führerausweises sowie des Datums der Führerprüfung oder des Gesuches für einen Lernfahrausweis ergibt sich der Zeitpunkt, ab wann es den Fähigkeitsausweis braucht.

Wie erhält man den Fähigkeitsausweis?
Der Fähigkeitsausweis wird nur ausgestellt, wenn man einen Führerausweis der entsprechenden Kategorie im Kreditkartenformat besitzt. Informationen, wo und wie der Fähigkeitsausweis bestellt werden kann, findet man im Internet auf der Seite www.cambus.ch. Der Fähigkeitsausweis ist für die Kategorien D/D1 erforderlich ab 2013 und für die Kategorien C/C1 ab 2014. Wer den Fähigkeitsausweis bereits vorher möchte, erhält diesen ohne Nachweis der Weiterbildung mit Gültigkeit bis 2013 oder 2014. Können bereits fünf Tage Weiterbildung nachgewiesen werden, erhält man den Fähigkeitsausweis mit Gültigkeit bis 2018 oder 2019.

Wie erfüllt man die Weiterbildungspflicht?
Die Weiterbildungspflicht kann über fünf Jahre verteilt in Tageskursen zu sieben Stunden oder in einem Wochenkurs erfüllt werden. Die Weiterbildungskurse müssen bei einer in der Schweiz anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Für jeden Kurstag wird eine offizielle asa Kursbestätigung ausgestellt. Die Kursbesuche werden zentral registriert.

Was wird an der Prüfung verlangt?
Neben der bisherigen schriftlichen Zusatztheorieprüfung über Strassenverkehrsvorschriften, Fahrzeugtechnik
und Betriebssicherheit sowie der Prüfungsfahrt müssen für den Fähigkeitsausweis folgende Prüfungen bestanden werden:
•  Schriftliche Theorieprüfung CZV im Strassenverkehrsamt: am Computer, Fragen mit Mehrfachauswahl (Dauer maximal 90 Minuten)
•  Mündliche Theorieprüfung CZV (90 Minuten) an einem regionalen Prüfungsstützpunkt: drei Prüfungsgespräche zur Diskussion von konkreten Situationen aus der Praxis
•  Allgemeiner Teil Praxis CZV (30 Minuten) an einem regionalen Prüfungsstützpunkt: eine praktische Aufgabe z.B. zum Thema Ladungssicherung oder zum Komfort der Fahrgäste

Die CZV Prüfung beinhaltet Fragen zum Lenken des Fahrzeugs und zum Fahrverhalten, zum Transport von Personen und Gütern, über die Verantwortung der Fahrer/innen sowie über das Verhalten in ausserordentlichen Situationen. Kurse für die Prüfungsvorbereitung werden unter anderem von Fahrschulen angeboten.

Was ist der Sinn und Zweck dieser Neuerungen?
Die Neuerungen für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 werden in den meisten Ländern Europas eingeführt. In der Schweiz gelten die gleichen Anforderungen wie in den Staaten der Europäischen Union. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden: eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine Aufwertung des Chauffeurberufs dank zusätzlicher Aus- und Weiterbildungen sowie eine umweltverträgliche und energieeffiziente Verwendung des Fahrzeuges.

Wo erhält man weitere Auskünfte?
Weitere, umfassende Informationen rund um die Chauffeurzulassungsverordnung findet man im Internet auf www.cambus.ch. Weitere Auskünfte erteilen Fahrschulen, Organisationen der Arbeitswelt (ASTAG, Les Routiers Suisses, VöV) und die kantonalen Strassenverkehrsämter.