Grundausbildung CZV

Wer benötigt den Fähigkeitsausweis?
Der Fähigkeitsausweis wird benötigt, um gewerbsmässig Personen- oder Gütertransporte durchführen zu dürfen. Gewerbsmässige Fahrten ohne Fähigkeitsausweis werden mit einer Busse bestraft.

Wer erhält den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung?

  • Personen, die vor dem 1. September 2009 im Besitz des Führerausweises Kat. C,
    C1, D oder D1 sind, erhalten den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei.
  • Personen, die das Gesuch für den Lernfahrausweis der Kat. C, C1, D oder D1 vor dem 1. September 2009 gestellt haben und die Fahrerprüfung bestanden haben.
  • Personen, die den Fähigkeitsausweis «Lastwagenführer/Lastwagenführerin» besitzen.

Die aufgeführten FahrerInnen benötigen den Fähigkeitsausweis erst ab 2013 (Kat. D und D1) oder ab 2014 (Kat. C und C1). Wer viel im Ausland unterwegs ist und den Fähigkeitsausweis bereits früher benötigt, erhält diesen ohne Nachweis der Weiterbildung.

Wer muss für den Fähigkeitsausweis eine Prüfung machen?
Personen, die das Gesuch für den Lernfahrausweis der Kat. C, C1, D oder D1 nach dem 1. September 2009 gestellt haben, müssen neben der bisherigen schriftlichen Zusatztheorieprüfung sowie der Prüfungsfahrt, eine Prüfung für den Fähigkeits­ausweis bestehen:

  • Schriftliche Theorieprüfung CZV im Strassenverkehrsamt am Computer.
  • Mündliche Theorieprüfung CZV an einem regionalen Prüfungsstützpunkt.
    Inhalt: drei Prüfungsgespräche zu konkreten Situationen aus der Prüfung
  • Allgemeiner Teil Praxis CZV an einem regionalen Prüfungsstützpunkt.
    Inhalt: eine praktische Aufgabe z. B. zum Thema Ladungssicherung oder
    zum Komfort der Fahrgäste.
     

Ab wann braucht es den Fähigkeitsausweis?

Führerprüfung

Kat. D/D1

Kat. C/C1

 

 vor dem 01.09.2009

ab dem 01.09.2013

 

31.08.2018 (nach Weiterbildung)

 vor dem 01.09.2009

 

ab dem 01.09.2014

31.08.2019 (nach Weiterbildung)

 01.09.2008 – 31.08.2009

ab dem 01.09.2009

 

+ 5 Jahre / Datum Führerprüfung

Führerprüfung nach dem 01.09.2009 und Lernfahrausweisgesuch

 vor dem 01.09.2009

nach bestandener Fahrerprüfung

nach bestandener Fahrerprüfung

+ 5 Jahre / Datum Führerprüfung

 nach dem 01.09.2009

nach bestandener CZV-Prüfung

nach bestandener CZV-Prüfung

+ 5 Jahre / Datum CZV-Prüfung